Anerkennung ausländischer Studienleistungen
Am Lehrstuhl BWL III ist die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen unter bestimmten Voraussetzungen – im Bereich der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und/oder im Bereich der Speziellen Betriebswirtschaftslehre – möglich. Informieren Sie sich – am besten bevor Sie ins Ausland gehen – anhand der folgenden Informationen über die Möglichkeiten und Bedingungen der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen.
Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen im Fach Betriebswirtschaftslehre (B.Sc. und M.Sc.)
Für Studierende der Betriebswirtschaftslehre (B.Sc., M.Sc.) werden im Ausland erbrachte Leistungen nach einem einheitlichen Verfahren anerkannt. Hierzu finden Sie ein Merkblatt und die erforderlichen Antragsformulare zentral im BWL-Portal und unter den folgenden Links:
- Informationsblatt zur Anerkennung ausländischer Studienleistungen
- Antrag auf Vorabprüfung ausländischer Studienleistungen
- Antrag auf Anerkennung ausländischer Studienleistungen
Das Ausfüllen des Antrags ist auch am Computer möglich. Geben Sie Ihren Antrag bitte zu den Öffnungszeiten im Sekretariat ab.
Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen in anderen Studiengängen
Studierende anderer Studiengänge können ebenfalls Leistungen ausländischer Hochschulen – analog zu den Regelungen für das Fach Betriebswirtschaftslehre – am Lehrstuhl BWL III: Marketing & Konsumentenverhalten auf die Möglichkeit der Anerkennung prüfen lassen. Bitte nutzen Sie die hierfür im BWL-Portal zur Verfügung gestellten Antragsformulare.
Der einzige Unterschied ist, dass Sie den Antrag auf Anerkennung nach erbrachter Auslandsleistung nicht an das Dekanat, sondern an den Lehrstuhl richten oder ihn als PDF per E-Mail an auslandsanerkennungen.bwl3@uni-bayreuth.de schicken.
Anmerkung: Wegen der Umstellung auf eine zentrale Anerkennung von Auslandsscheinen ist die Möglichkeit entfallen, Scheine, deren Bewertungskriterien in Relation zum Inhalt der Veranstaltung nicht umrechenbar sind, ohne Note anzurechnen. Aus diesem Grund ist für Neuanträge die Anrechnung von Scheinen der Udayana University auf Bali ab sofort nicht mehr möglich.